Im Rahmen des ERASMUS-Programms der EU soll neben der Mobilität der Studierenden auch der Austausch von Lehrpersonal gefördert werden.
Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende, die Angehörige der Universität Bremen sind, die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind. Der Lehraufenthalt dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Voraussetzung: |
| Vorlage eines Bilateral Agreements mit dem Studiengang der Partnerhochschule für den Zeitraum der Mobilität, Absprache mit den Partnern. Die Partnerhochschule muss über eine gültige ERASMUS University Charta verfügen. Ob ein gültiges Abkommen vorliegt können Sie über die ERASMUS-Kooperationen-Tabelle des FB 12 herausfinden. Eine Liste aller ERASMUS-Kooperationspartner der Uni Bremen finden Sie hier.
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Dauer: |
| Ein Lehrauftrag sollte mindestens 5 Unterrichtsstunden abdecken. Die Reise muss während des Zeitraums vom 01.07.2012-31.07.2013 abgeschlossen sein.
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Förderung: |
| Für die Reise- und Aufenthaltskosten an der Gasthochschule steht ein nach Ländergruppen zu bestimmender Fördersatz zur Verfügung. Eine einwöchige Reise inkl. Reisekosten wird daher mit ca. 800 Euro gefördert werden können.
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Ihren Antrag geben Sie bitte in die Online-Datenbank des International Office ein. Dies ersetzt das unterschriebene Papierformular. Antragsfrist ist der 31.10. Anträge, die nach dem 31.10. eingereicht werden, werden bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen. Die Unterlagen für die weitere Abwicklung (nach Zusage der Mittel) finden Sie hier. | |||
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