BAföG-geförderte Studierende müssen ihren erfolgreichen Studienverlauf nachweisen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung des Zentralen Prüfungsamtes, die dann dem BAföG-Beauftragten vorgelegt wird. Der entsprechende Antrag (für Fachbezogene Bildungswissenschaften) kann hier heruntergeladen werden. Die dem Studentenwerk vorzulegenden ausgefüllten Formulare sind auch online verfügbar.
Das benötigte Formular müssen Sie mit den persönlichen Daten ausfüllen, ausdrucken und dann samt Nachweis des zentralen Prüfungsamtes zur Bescheinigung durch den/die BAföG-Beauftragten mitbringen. Nachdem die BAföG-Beauftragten die Bescheinigung unterschrieben haben, ist das Formular noch von Mitarbeiterinnen der Verwaltung des FB12 zu siegeln.
Im FB 12 sind vom Fachbereichsrat folgende HochschullehrerInnen als BAföG-Beauftragte benannt worden:
Prof. Dr. Klaus Bönkost (FBW, BiPEb, AOB)
Prof. Dr. Meike Wulfmeyer (ISSU)
Dr. Swantje Köbsell (Inklusive Pädagogik/Behindertenpädagogik)
Prof. Dr. Karsten Detlef Wolf (Erziehungswissenschaft Lehramt, Master of Arts Erziehungs- und Bildungswissenschaften)
Im Falle einer Verhinderung bzw. Nichterreichbarkeit eines für den jeweiligen Studiengang bzw. das jeweilige Fach zuständigen BAföG-Beauftragten, können auch die jeweils anderen Beauftragten die Bescheinigung nach § 48 BAföG unterschreiben.




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